Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert die Beförderung von Gasen in sogenannten DOT-Druckgefäßen
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M318 – Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in nachfüllbaren Druckgefäßen, die vom US-Department of Transportation (DOT) zugelassen wurden, im Rahmen von Unterabschn. 1.1.4.2 – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (VkBl. 2019 S. 531), Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Slowenien und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Norwegen. Die Multilaterale Vereinbarung ist gültig bis 31. Mai 2023.
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