Prüffristen für Gasdruckgefäße im Schienenverkehr
(ur) Bei den Multilateralen Sondervereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
RID 3/2021 - Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Deutschland, Italien, den Niederlanden, Schweden und neu von Norwegen. Diese Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2021. Das Pendant zur RID 3/2021 ist im Straßenverkehr die Multilaterale Vereinbarung M336.
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