Um die Versorgung von Tankstellen und Haushalten mit Benzin, Diesel und Heizöl sicherzustellen, dürfen Tankfahrzeuge in NRW bis Ende Mai 2019 an allen Wochentagen unterwegs sein.
(mih) Aufgrund der anhaltenden witterungsbedingten niedrigen Pegelstände insbesondere auf dem Rhein ist es vor allem im Westen und Südwesten Deutschlands derzeit schwierig, Tankstellen mit ausreichend Treibstoff zu versorgen. Um möglichst keine Engpässe in der Belieferung mit Benzin, Diesel oder Heizöl wegen der Transportprobleme in der Binnenschifffahrt entstehen zu lassen, dürfen Tankfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen ab sofort auch sonntags fahren.
Dies hat das Verkehrsministerium des Landes in einem Erlass an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster geregelt, der Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Ziffer 7 StVO ermöglicht. Danach ist es Tankfahrzeugen, die Treibstoff und Heizöl transportieren, innerhalb NRW bis 31. Mai 2019 erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen ohne Ausnahmegenehmigung zu fahren. Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, ließe sich diese ohne die Durchführung einer Dringlichkeitsprüfung erteilen.
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