Darin sind Gefahrgutbeförderungen bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mit land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern geregelt.
(mih) Die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat am 27. Juli 2020 die „Gefahrgutbeförderungsverordnung land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen – GGBV-lof“ bekannt gemacht (BGBl. II Nr. 337/2020). Sie regelt die Beförderung gefährlicher Güter bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mit land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern, die zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt sind.
Die Verordnung, die am 1. September 2020 in Kraft tritt, bestimmt näher
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