Österreich: neuer Vollzugserlass

Der Gefahrguttransport-Vollzugserlass enthält Erläuterungen zum GGBG, zu ADR/RID/ADN 2013, zur Sondervorschrift 363 ADR sowie zu ADR-Schulungsbescheinigungen.

(mih) Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat vor Kurzem einen Gefahrguttransport-Vollzugserlass zum Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) und zum ADR/RID/ADN 2013 veröffentlicht.

  • Es war vorgesehen, das GGBG im Rahmen einer umfassenden Novellierung u.a. inhaltlich an die internationalen Gefahrgut-Regelwerke ADR/RID/ADN anzupassen. Soweit nun Widersprüche zwischen ADR/RID/ADN 2013 einerseits und dem GGBG andererseits entstanden sind, gehen die Bestimmungen der Übereinkommen jenen des Gesetzes vor.
  • Unterabschnitt 1.1.3.3 und Kapitel 3.3 Sondervorschrift (SV) 363 ADR: Ist eine Maschine oder ein Gerät selbst ein Fahrzeug, stellt sich die Frage, welcher Regelung die Beförderung unterliegt. Ähnlich wie Deutschland will Österreich ebenfalls bestimmte Beförderungen, bei denen die Regelungen in Unterabschnitt 1.1.3.3 in Anspruch genommen werden, vorerst unbeanstandet lassen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) hat dazu zwei Merkblätter zum Download zur Verfügung gestellt: „Beförderung von Geräten und Maschinen mit flüssigen Brennstoffen“ und „Sondervorschrift 363 ADR ab 1. Juli 2013“.
  • In dem Erlass wird zudem ausgeführt, wie mit bulgarischen ADR-Schulungsbescheinigungen umzugehen ist, bei denen der Geltungsbereich nicht so dargestellt ist wie in Absatz 8.2.2.8.5 ADR vorgegeben.

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