Die Multilaterale Vereinbarung kann nun im Verkehr zwischen Austria und Deutschland angewendet werden.
(ur) M303 - Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen, zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden -, vorgeschlagen von Deutschland, nun gezeichnet von Austria.
Damit werden Transporte erleichtert, welche grundsätzlich den Vorschriften für die Beförderung von UN 3091 Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen und UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen einschließlich der Sondervorschrift 636 b) unterliegen. Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2018.
Der Regelungsinhalt der M303 ist ein Vorgriff auf das ADR 2019.
Er wurde von der Gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung im September 2016 beschlossen.
Für den Schienenverkehr ist dieser Regelungsinhalt in der ebenfalls von Deutschland vorgeschlagenen Multilateralen Vereinbarung RID 1/2016 zu finden, die von Tschechien gezeichnet wurde.
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