Multilaterale Vereinbarung zur Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Maschinen, Geräten oder Gegenständen
(ur) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M350 - Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Dänemark, den Niederlanden und neu von Österreich.
Wenn gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte der UN-Nummern 3363, 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 oder 3548 zur Reparatur, Inspektion, Wartung, Entsorgung oder Wiederverwertung befördert werden, brauchen die Vorschriften des ADR nicht angewendet zu werden.
Vorausgesetzt wird, dass der Inhalt sicher verpackt ist und Maßnahmen getroffen wurden, die ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindern.
Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2024.
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