Das Nachbarland lässt die Anwendung der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3/2013 ebenfalls zu.
Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 RID hat es folgende Änderung gegeben:
RID 3/2013 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – gezeichnet von Belgien, Frankreich,Luxemburg, Schweden, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Österreich (gültig bis 31. Dezember 2014).
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