Die kommenden Gefahrgut-Vorschriften für den Schienenverkehr sind in deutscher, englischer und französischer Sprache verfügbar.
(fu) Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat auf ihrer Website die neue Version des RID in deutscher Sprache publiziert. Auf mehr als tausend Seiten ist darin der Transport gefährlicher Güter auf der Schiene geregelt. Die Änderungen gegenüber dem RID 2021 sind farblich hinterlegt. Die Regelungen treten am 1. Januar 2023 mit einer allgemeinen sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft. Es sind auch die Fassungen in den Arbeitssprachen Englisch und Französisch verfügbar.
Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) bildet den Anhang C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). Das RID gilt für die grenzüberschreitende Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter zwischen den derzeit 45 RID-Vertragsstaaten in Europa, Asien und Nordafrika. Mit der Richtlinie 2008/68/EG wird das RID in EU-Recht übertragen und gilt dort damit auch für innerstaatliche Beförderungen. Die Vorschriften für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter sind dank der Koordinationsarbeiten zwischen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) in Genf und der OTIF in Bern auch mit den Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung auf Straßen (ADR) und denen für die Gefahrgutbeförderung auf Binnenwasserstraßen (ADN) harmonisiert.
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