Papierformat geduldet

ADR-Schulungsbescheinigungen werden hierzulande bis Ende dieses Monats auch auf Papier akzeptiert.

(mih) Vorübergehend werden hierzulande auch ADR-Schulungsbescheinigungen auf Papier geduldet. Das hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Datum von 24. August 2022 bekannt gemacht: „Duldung der vorübergehenden Nutzung von ADR-Schulungsbescheinigungen im Papierformat, abweichend von Absatz 8.2.2.8.5 ADR“ (VkBl. 2022 S. 572). Danach bestehe kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Abs. 1 OWiG), die sich daraus ergeben, dass Fahrzeugführer bei innerstaatlichen Beförderungen eine von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgegebene ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen, die abweichend von Abs. 8.2.2.8.5 ADR im Papierformat ausgestellt worden ist. Die Duldung ist bis 30. September 2022 befristet.

Hintergrund ist vermutlich ein möglicher Cyberangriff auf die IT-Systeme der IKHn, die daraufhin vorsorglich kontrolliert vom Netz genommen worden sind. Somit sind auch verschiedene digitale Serviceleistungen der IHKn derzeit nicht nutzbar.

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