Weiterhin werden ADR-Schulungsbescheinigungen hierzulande auch auf Papier akzeptiert – bis Ende dieses Jahres.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die „Duldung der vorübergehenden Nutzung von ADR-Schulungsbescheinigungen im Papierformat, abweichend von Absatz 8.2.2.8.5 ADR“ bis Ende dieses Jahres verlängert (Bekanntmachung vom 4. Oktober 2022, VkBl. 2022 S. 689). Zunächst war die Duldung bis 30. September 2022 befristet (Bekanntmachung vom 24. August 2022, VkBl. 2022 S. 572).
Somit werden hierzulande weiterhin vorübergehend auch ADR-Schulungsbescheinigungen auf Papier geduldet. Es bestehe kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Abs. 1 OWiG), die sich daraus ergeben, dass Fahrzeugführer bei innerstaatlichen Beförderungen eine von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgegebene ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen, die abweichend von Abs. 8.2.2.8.5 ADR im Papierformat ausgestellt worden ist.
Hintergrund ist vermutlich ein möglicher Cyberangriff auf die IT-Systeme der IKHn, die daraufhin vorsorglich kontrolliert vom Netz genommen worden waren. Offenbar sind verschiedene digitale Serviceleistungen der IHKn weiterhin nicht oder nicht vollständig nutzbar.
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