Tunnel auf der Umgehungsstraße südlich von Warschau für Gefahrgutverkehr gesperrt
(ur) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat auf ihrer Webseite „Country information (Competent Authorities, Notifications)“ eine aktualisierte Information Polens (Stand 12. Februar 2023) zu Tunnelbeschränkungen gemäß Abschn. 1.9.5 ADR veröffentlicht. Der Tunnel auf der südlichen Umgehungsstraße von Warschau (A2/E30) wurde in die Tunnelkategorie E eingestuft.
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