Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es verschiedene Änderungen gegeben.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:
M228 – Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 4/2011), Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweden, der Schweiz und Spanien sowie neu von Polen (gültig bis 26. Dezember 2015).
Schweden hat die von Norwegen vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M278 gezeichnet, die bis 31. Mai 2019 gültig ist. Sie betrifft die Beförderung von UN 1965 (Flüssiggas, Liquefied Petroleum Gas – LPG) in festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen).
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