Verlängerte Prüffristen für Gas-Druckgefäße im Straßenverkehr
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise Folgendes geändert:
M336 - Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 -, initiiert von Frankreich, gezeichnet von Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Slowenien und neu von Polen. Diese Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2021. M336 löst die Multilaterale Vereinbarung M331 ab, die am 31. März 2021 endete.
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