Portugal lässt die Anwendung der Multilateralen Sondervereinbarung RID 3/2013 ebenfalls zu.
Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschnitt 1.5.1 RID hat es folgende Änderung gegeben:
RID 3/2013 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – gezeichnet von Belgien, Frankreich,Luxemburg, Österreich, Schweden, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Portugal (gültig bis 31. Dezember 2014).
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!