Probenversand Coronaviren

Wie klinische Proben mit Verdacht auf Coronaviren (2019-nCoV) versendet werden

(ur) Das Robert Koch-Institut (RKI) hat einen Hinweis veröffentlicht, wie klinische Proben von Verdachtsfällen zum Nachweis von Coronaviren (2019-nCoV) verpackt und versendet werden müssen. Zugeordnet werden die Proben der UN-Nummer 3373 „Biologischer Stoff, Kategorie B“ und nach der Verpackungsanweisung P650 verpackt, wobei die Proben möglichst gekühlt versendet werden sollten.
Die Verpackung besteht aus 3 Komponenten:

  1. Primärverpackung = Probengefäß (z.B. Tupferröhrchen oder Monovette)
  2. Sekundärverpackung = Schutzgefäß (flüssigkeitsdicht verschraubtes Plastikröhrchen, darin saugfähiges Material)
  3. Umverpackung = kistenförmige Verpackung

Die verschlossenen Versandstücke sind als "Biologischer Stoff, Kategorie B" und "UN 3373" in Raute (Seitenlänge mind. 50 x 50 mm) sowie mit der Telefonnummer einer verantwortlichen Person zu kennzeichnen. Außerdem ist ein Kennzeichen für die Bauartprüfung der Verpackung vorgeschrieben.

Weiter weist das RKI darauf hin, dass der Versand über einen Paketdienst und nur nach Absprache mit dem untersuchenden Labor erfolgen sollte.

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