Wie klinische Proben mit Verdacht auf Coronaviren (2019-nCoV) versendet werden
(ur) Das Robert Koch-Institut (RKI) hat einen Hinweis veröffentlicht, wie klinische Proben von Verdachtsfällen zum Nachweis von Coronaviren (2019-nCoV) verpackt und versendet werden müssen. Zugeordnet werden die Proben der UN-Nummer 3373 „Biologischer Stoff, Kategorie B“ und nach der Verpackungsanweisung P650 verpackt, wobei die Proben möglichst gekühlt versendet werden sollten.
Die Verpackung besteht aus 3 Komponenten:
Die verschlossenen Versandstücke sind als "Biologischer Stoff, Kategorie B" und "UN 3373" in Raute (Seitenlänge mind. 50 x 50 mm) sowie mit der Telefonnummer einer verantwortlichen Person zu kennzeichnen. Außerdem ist ein Kennzeichen für die Bauartprüfung der Verpackung vorgeschrieben.
Weiter weist das RKI darauf hin, dass der Versand über einen Paketdienst und nur nach Absprache mit dem untersuchenden Labor erfolgen sollte.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!