Im Verkehrsblatt 3/08 wurde auf S. 53 unter der lfd. Nr. 17 eine Bekanntmachung des BMVBS zu einer Änderung in § 6 Abs. 5 GGVSE − für Prüfungen von Anlagen nach Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zugelassene Überwachungsstellen − veröffentlicht. Demnach gelten seit dem 1.1.2008 die zugelassenen Überwachungsstellen als von der zuständigen obersten Landesbehörde benannt, wenn sie gleichzeitig benannte Stellen für ortsbewegliche Druckgeräte nach § 2 Nr. 2 der OrtsDruckV sind.
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