OTIF veröffentlicht Listen mit Sachverständigen, die Tanks von Kesselwagen prüfen dürfen
(ur) Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat Listen der „Anerkannten Sachverständigen für die Durchführung von Prüfungen an Tanks von Kesselwagen (Absatz 6.8.2.4.6 RID)“ aus drei Ländern veröffentlicht:
Gemäß Absatz 6.8.2.4.6 RID müssen die Mitgliedstaaten dem Sekretariat der OTIF die Sachverständigen mitteilen, die für die jeweiligen Prüfungen anerkannt sind. Hierbei sind der Stempelabdruck und der Schlagstempel anzugeben.
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