Die Europäische Union hat mit einer Richtlinie neue Leitlinien für Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern vorgegeben.
Im Amtsblatt L29 der Europäischen Union vom 31. Januar 2009 ist die "Richtlinie 2009/5/EG der Kommission vom 30. Januar 2009 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr" veröffentlicht worden. Danach erhält Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG einen neuen Wortlaut.
Die vorgegebenen Leitlinien für ein gemeinsames Spektrum von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 betreffen insbesondere Lenk- und Ruhezeiten sowie Kontrollgeräte und deren Benutzung. Die aufgeführten Verstöße sind gemäß ihrer Schwere in Kategorien aufgeteilt.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2009 in nationales Recht umsetzen.
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