Die Europäische Kommission passt die Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an ADR, RID und ADN 2015 an.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zum dritten Mal an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst. Dies geschieht mit der Richtlinie 2014/103/EU vom 21. November (ABl. L 335 S. 15), die am 12. Dezember in Kraft tritt.
Die aktualisierte Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008 (ABl. L 260 S. 13) nimmt damit Bezug auf ADR, RID und ADN 2015. Diese Fassungen der Gefahrgutvorschriften werden jeweils ab 1. Januar kommenden Jahres gelten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um der Richtlinie 2014/103/EU bis 30. Juni 2015 nachzukommen.
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