ADR/RID/ADN 2019 werden mit einer Anpassung der Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland in das EU-Recht übernommen.
(mih) Die Europäische Kommission übernimmt die Regelungen des ADR 2019, RID 2019 und ADN 2019 in das EU-Recht. Dies geschieht mit der Richtlinie (EU) 2018/1846 vom 23. November 2018 „zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG … über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt“ (ABl. 2018 L 299 S. 58). Die neue Richtlinie tritt am 16. Dezember 2018 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie bis 30. Juni 2019 nachzukommen.
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