Mit der vierten Anpassung der Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland werden ADR/RID/ADN 2017 in das EU-Recht übernommen.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Regelungen des ADR 2017, RID 2017 und ADN 2017 in das EU-Recht übernommen. Dies ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2309 vom 16. Dezember 2016 „zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG … über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt“ geschehen (ABl. L 345 S. 48). Die neue Richtlinie ist am 9. Januar 2017 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie bis 30. Juni 2017 nachzukommen.
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