ADR/RID/ADN 2021 werden in das EU-Recht übernommen.
(ur) Die delegierte Richtlinie 2020/1833 der Kommission vom 2. Oktober 2020 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt“ ist im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2020 L 408 S. 1) bekannt gemacht worden.
Damit übernimmt die Europäische Kommission die Regelungen des ADR 2021, RID 2021 und ADN 2021 in das EU-Recht. Mit der Änderung der Richtlinie 2008/68/EG sollen nun die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, um dieser Richtlinie spätestens am 30. Juni 2021 nachzukommen. Die neue Richtlinie tritt am 24. Dezember 2020 in Kraft.
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