Die Kommission der Europäischen Union hat am 4. März 2009 eine Entscheidung hinsichtlich nationaler Ausnahmen von der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland erlassen.
Mit Entscheidung 2009/240, die im Amtsblatt der EU L 71 vom 17.3.2009 veröffentlicht wurde, werden die Mitgliedstaaten ermächtigt, die in einem 36 Seiten umfassenden Anhang aufgeführten Ausnahmen von der "Binnen-Richtlinie" für die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen.
Für Deutschland gelten demzufolge folgende innerstaatliche Ausnahmen, für die allesamt das Ablaufdatum 30. Juni 2015 ist:
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!