RID 1/2016 läuft aus

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel wird die zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 RID ungültig.

(mih) Ab 1. Januar 2019 darf folgende zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 RID nicht mehr angewendet werden:

  • RID 1/2016 – Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen, zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden.

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