Die Änderungen sind in der 17. RID-Änderungsverordnung zusammengefasst.
(mih) Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil II Nr. 35 vom 21. November 2012 wurde die 17. RID-Änderungsverordnung (17. RIDÄndV) vom 9. November 2012 bekannt gemacht. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die allgemeine Übergangsfrist endet am 30. Juni 2013.
In der 17. RIDÄndV wird auf den in derselben BGBl.-Ausgabe veröffentlichten Anlageband verwiesen. Darin sind die Änderungen des „RID 2013“ gegenüber dem „RID 2011“ auf 136 Seiten in französischer Sprache sowie deren deutsche Übersetzung zusammengestellt.
Der Anlageband steht als druckbares PDF auf den Onlineseiten des Bundesgesetzblattes zum Download bereit: Teil II -> 2012 -> Nr. 35 vom 21. November 2012 -> Nr. 9.
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