Die 18. RID-Änderungsverordnung ist rückwirkend zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten.
(mih) Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil II Nr. 13 vom 7. Juni 2013 Seite 562 wurde die 18. RID-Änderungsverordnung (18. RIDÄndV) vom 25. Mai 2013 bekannt gemacht. Die Verordnung ist mit Wirkung vom 1. Mai 2013 in Kraft getreten.
Die 18. RIDÄndV enthält drei Korrekturen:
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