RID 2015 korrigiert

Das Fehlerverzeichnis 1 enthält einige Korrekturen, die in der 19. RIDÄndV noch nicht enthalten sind.

(mih) Die Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat das Fehlerverzeichnis 1 zum RID 2015 vom 28. November veröffentlicht. Neben zwei redaktionellen Korrekturen ändert sich in der deutschen Fassung inhaltlich Folgendes; diese Korrekturen sind in der 19. RID-Änderungsverordnung vom 31. Oktober (BGBl. 2014 II S. 890 plus Anlageband) noch nicht enthalten:

  • Unterabschn. 1.6.1.37: Die Übergangsfrist für verkleinerte Großzettel (Placards) endet bereits am 31. Dezember 2017 (und nicht erst am 1. Januar 2018).
  • Kap. 3.2 Tabelle A: Bei UN 2212 Asbest, Amphibol ist in Spalte 6 die Sondervorschrift 542 hinzuzufügen.
  • Kap. 3.2 Tabelle A: Bei UN 2590 Asbest, Chrysotil ist in Spalte 6 die Sondervorschrift 542 zu streichen.
  • In Abs. 5.2.1.7.5: „der Absätze und Abschnitte 5.1.5.2.1, 6.4.22.1 bis 6.4.22.4, 6.4.23.4 bis 6.4.23.7 und 6.4.24.2“ ändern in „der Absätze und Unterabschnitte 1.6.6.2.1, 5.1.5.2.1, 6.4.22.1 bis 6.4.22.4 und 6.4.23.4 bis 6.4.23.7“.

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