Das BMDV hat eine konsolidierte Fassung der Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen per Eisenbahn bekannt gemacht.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Neufassung des RID 2023 mit Datum vom 28. März 2024 bekannt gemacht (BGBl. 2024 II Nr. 145, Anlageband). Die Neufassung berücksichtigt
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