Die Multilaterale Sondervereinbarung soll es ermöglichen, die neue Sondervorschrift 375 des RID 2015 vorab anzuwenden.
(mih) Das Vereinigte Königreich hat die Multilaterale Sondervereinbarung RID 5/2014 vorgeschlagen. Sie betrifft – wie die M280 zum ADR – die Beförderung von UN 3077 und UN 3082 in Gefäßen mit höchstens 5 kg oder 5 L (Vorgriff auf die neue Sondervorschrift 375 im RID 2015). Sie betrifft Stoffe, die sonst an sich als umweltgefährdende Stoffe der Klasse 9 unter UN 3077 oder UN 3082 zu klassifizieren wären.
Diese Multilaterale Sondervereinbarung wäre bei einer Zeichnung durch weitere Vertragsstaaten bis 31. Dezember 2014 gültig.
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