RID/ADR 2013: Verpackung Lithiumbatterien

Neue Verpackungsanweisung P 903 soll wieder entschärft werden.

(fu) Zwei Industrieverbände für Batterien haben erfolgreich eine Formulierung in der Verpackungsanweisung P 903 kritisiert. Die P 903 für Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien sollte mit dem RID/ADR 2013 und dem IMDG-Code Amdt. 36-12 geändert werden. Die neue Regelung fordert widerstandsfähige Außenverpackungen in Schutzumschließungen (z.B. in Lattenverschlägen aus Holz) für Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien und -Zellen (UN 3090, 3091, 3480, 3481) mit einer Bruttomasse von mindestens 12 kg. Nach RID/ADR 2011 konnten Anwender entweder Außenverpackungen oder Schutzumschließungen wählen.

Jetzt hat der UN-Expertenunterausschuss bestätigt, dass mit der neuen Formulierung in in den 2013er Gefahrgutvorschriften die Anforderungen ungewollt verschärft würden. Er hat die Verkehrsträgerorganisationen IMO, ICAO, UNECE und OTIF gebeten, die P 903 noch in der Ausgabe 2013 zu korrigieren und so den alten Zustand wieder herzustellen.

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