RID-Sondervereinbarung

RID 12/2011 - Verwendung von Tanks - ist von Luxemburg gezeichnet worden.

(ur) Für die Gefahrgutbeförderung im Schienenverkehr haben sich folgende Veränderungen ergeben:

RID 12/2011 Multilaterale Sondervereinbarung nach Abschnitt 1.5.1 RID
über die Verwendung von Tanks vorgeschlagen von Deutschland, gezeichnet von Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz, Vereinigtem Königreich und neu von Luxemburg. Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 6.8.2.6.1 dürfen Tanks, die vor dem 1. Januar 2012 gemäß den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften gebaut wurden, jedoch nicht den ab 1. Januar 2011 geltenden Vorschriften des Absatzes 6.8.2.6.1 bezüglich der Normen EN 14432:2006 und EN 14433:2006 entsprechen, weiterverwendet werden. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012.

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