Mehrere multilaterale Sondervereinbarungen für die Schiene haben neue Unterzeichner gefunden. Dies gab die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr bekannt.
Gemäß Unterabschnitt 1.5.1.1 RID können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander vereinbaren, bestimmte Beförderungen auf ihren Gebieten unter zeitweiligen Abweichungen von den Vorschriften des RID zu genehmigen. Die Behörde, welche die Initiative ergriffen hatte, teilt dies der OTIF mit. Folgende Sondervereinbarungen (SV) fanden neue Unterzeichner:
RID 2/2009 − Anwendung der Abweichung des Absatzes 1.1.4.2.1 auf die Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen, in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt − gezeichnet vom Vereinigten Königreich, Belgien, Deutschland und neu von Frankreich.
RID 3/2009 − Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl −gezeichnet von Belgien, Deutschland sowie neu von der Schweiz, Slowenien und dem Vereinigten Königreich.
RID 4/2009 − Anbringung von orangefarbenen Tafeln an Tragwagen, die für den Huckepackverkehr verwendet werden − gezeichnet von Frankreich, Luxemburg und neu von Kroatien.
RID 5/2009 − Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen − gezeichnet vom Vereinigten Königreich, von Frankreich, Belgien, Deutschland, der Schweiz sowie neu von Slowenien und den Niederlanden.
RID 7/2009− Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzellen− vorgeschlagen vom Vereinigten Königreich, jetzt gezeichnet von Deutschland (VkBl. 16/2009, Nr. 139).
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!