RID-Sondervereinbarungen

Bei den multilateralen Vereinbarungen für den Schienentransport hat es eine neue Zeichnung gegeben.

(uh) Folgende Änderung hat sich für den Bahntransport ergeben:

 

RID 3/2010 – Multilaterale Vereinbarung gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten – gezeichnet von Österreich und Liechtenstein und neu von Luxemburg. Abweichend von den Bestimmungen des RID dürfen Abfälle, die gefährliche Güter sind oder enthalten, unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Die Bestimmung gilt nicht für den Transport von Abfällen der Klassen 1, 6.2 und 7. Es handelt sich dabei um eine Nachfolgebestimmung für die Sondervereinbarung 5/2005, die am 2. August 2010 auslief.

 

Die Vereinbarung ist damit anwendbar in den Zeichnerstaaten selbst und, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben, bei Verkehren zwischen ihnen. Gemäß Unterabschnitt 1.5.1.1 RID können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander vereinbaren, bestimmte Beförderungen auf ihren Gebieten unter zeitweiligen Abweichungen von den Vorschriften des RID zu genehmigen. Die Behörde, welche die Initiative ergriffen hat, teilt dies der OTIF mit.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de