Risiken des Gefahrguttransports

Zur Kalkulation der Risiken beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße hat die UNECE Richtlinien herausgegeben. Sie können auch als Grundlage für Beförderungseinschränkungen nach Kapitel 1.9 dienen.

(ak) Die Arbeitsgruppe für den Transport gefährlicher Güter (WP.15) der UNECE hatte auf ihrer 84. und 85. Sitzung im Mai bzw. Oktober 2008 eine "General guideline for the calculation of risks in the transport of dangerous goods by road" erstellt. Die Richtlinien waren in englischer und französischer Sprache erschienen.

 

Nun machte die UNECE darauf aufmerksam, dass diese Richtlinien auch als Grundlage für die zuständigen Behörden dienen können, um Transportrisiken nach Kapitel 1.9 ADR zu bestimmen und zu verifizieren. Sie ermöglichen ihnen damit, eine belastbare Grundlage für die in ihrem Gebiet getroffenen Beförderungseinschränkungen zu erstellen.

 

Die ISO 31000:2009-11 "Risikomanagement - Allgemeine Anleitung zu den Grundsätzen und zur Implementierung eines Risikomanagements" ist darin allerdings noch nicht berücksichtigt.

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