Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut werden damit an die 2013er-Gefahrgutvorschriften angepasst.
(mih) Die an die 2013er-Gefahrgutvorschriften angepassten „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB“ sollen am 31. Mai bekannt gemacht werden. Die RSEB 2013 werden voraussichtlich mit Datum vom 8. Mai 2013 in der Verkehrsblatt-Ausgabe Nr. 10/2013 unter der lfd. Nr. 89 veröffentlicht.
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