Das BMVI hat die aktualisierten Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut mit Erläuterungen der GGVSEB, GbV, GGAV und ODV veröffentlicht.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die aktualisierten Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – mit Datum vom 28. April 2017 bekannt gemacht (VkBl. 2017 S. 474 und Sonderdruck B 2207).
Die RSEB berücksichtigen
Gleichzeitig werden die RSEB vom 1. Juni 2015 (VkBl. 2015 S. 402) aufgehoben.
Die RSEB wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.
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