Die aktualisierten Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut sollen eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Landverkehr in Deutschland gewährleisten.
(mih) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die neuen Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – mit Datum vom 29. August 2023 bekannt gemacht (VkBl. 2023 S. 515 und Sonderdruck B 2207).
Die RSEB berücksichtigen die
Gleichzeitig werden die RSEB vom 15. April 2021 (VkBl. 2021 S. 375) aufgehoben.
Die RSEB wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.
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