RSEB: für Ende Juni vorgesehen

Die aktualisierten Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut werden wieder zahlreiche wertvolle Auslegungshinweise für die 2015er-Vorschriften enthalten.

(mih) Es ist vorgesehen, die aktualisierten Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (RSEB) im Verkehrsblatt (VkBl.) 12/2015 vom 30. Juni bekannt zu machen.

Neu wird voraussichtlich u.a. eine Erläuterung zu § 8 „Pflichten des Gefahrgutbeauftragten“ der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) enthalten sein: „Bei einer Delegation von Aufgaben nach § 8 der GbV durch den Gefahrgutbeauftragten an Dritte, sind von ihm geeignete Verfahren anzuwenden, mit denen er die Erledigung dieser Aufgaben überwacht und gewährleistet. Der Gefahrgutbeauftragte behält dabei die volle Verantwortung und hat auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass er und die beauftragten Dritten alle Aufgaben erfüllen.“

Ebenfalls neu hinzukommen soll Nr. 37.7 zu § 37 „Ordnungswidrigkeiten“ GGVSEB. Die Erläuterungen zu Bußgeldverfahren nach der GGVSEB bei gleichzeitigem Verstoß gegen die StVO/StVZO im Hinblick auf die Eintragung von Verstößen im Fahreignungsregister (FAER) werden der neuen Anlage 7a zu entnehmen sein: Diese Erläuterungen dienen u.a. dazu, die Beurteilung der Geringfügigkeit von Ordnungswidrigkeiten klarzustellen. Auch bei einem gewichtigeren Verstoß könne die Handlung ausnahmsweise wegen geringer Vorwerfbarkeit insgesamt wenig bedeutsam sein. Es soll hier die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen werden, zu jedem gesetzlichen Ordnungswidrigkeitentatbestand unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen.

Die neuen RSEB werden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de