Die neuen Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB sind inzwischen in fast allen Bundesländern eingeführt worden.
(ak) Nach Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben die meisten deutschen Bundesländer die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) vom 29. April 2011 durch Bekanntmachung oder anderweitigen Hinweis eingeführt.
Bayern hat dies unter Abweichungen getan. In Thüringen ist eine Kommission zum Abbau von Verwaltungsvorschriften noch damit beschäftigt, die RSEB zu prüfen. Für Baden-Württemberg und Berlin-Brandenburg fehlen entsprechende Informationen. Die vom BMVBS ins Netz gestellte Übersicht gibt genauere Auskunft.
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