Nicht alle Bundesländer haben die RSEB vom 3. September 2009 amtlich eingeführt. Eine Übersicht des Bundesverkehrsministeriums zeigt, welche Regelung wo gilt.
(ak) Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung erarbeiten Bund und Länder die Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB (RSEB). Diese enthalten Anwendungshinweise zu GGVSEB und ADR/RID/ADN/ADNR, Formblätter, Muster sowie einen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog.
Die Bundesländer setzen die RSEB in allgemeine Verwaltungsvorschriften um. Dabei kann es zu Ergänzungen der Erläuterungen kommen. Einer Übersicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur "Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB)" lässt sich der aktuelle Stand entnehmen.
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