Rumänien tritt ADN bei

Der Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) weitet sich aus: Künftig gilt es auch in Rumänien.

Als 10. Vertragsstaat ist Rumänien am 3. Dezember 2008 dem ADN beigetreten. Das Übereinkommen tritt für den Beitrittsstaat vertragsgemäß einen Monat nach der Unterzeichnung in Kraft. Die Hinterlegungssurkunde wurde auf den Internetseiten der UN veröffentlicht.

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