Der Bund schafft finanzielle Anreize für die verstärkte Nutzung privater Gleisanschlüsse.
(mih) Der Bund gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen, um die Errichtung, die Reaktivierung und den Ausbau von privaten Gleisanschlüssen zu fördern. Ziel ist es, Anteile des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Verkehrsblatt (VkBl.) 24/2012 unter der lfd. Nr. 218 mit Datum vom 5. Dezember 2012 die „Richtlinie zur Förderung des Aus- und Neubaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie)“ bekannt gemacht. Sie ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten und gilt bis 31. August 2016.
Im Sinne dieser Förderrichtlinie ist ein privater Gleisanschluss eine Schienenanlage, die im Eigentum eines Unternehmens in privater Rechtsform steht. Sie muss die direkte oder indirekte Verbindung an das Netz eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens herstellen.
Finanziell gefördert werden Investitionen zum Neubau eines Gleisanschlusses, zur Reaktivierung stillgelegter oder nicht mehr genutzter Gleisanschlüsse und zum Ausbau bestehender Gleisanschlüsse. Zu Letzterem zählt sowohl eine Erweiterung als auch die kapazitative Ertüchtigung der vorhandenen Infrastruktur für zusätzliche Verkehre.
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