Das Eisenbahn-Bundesamt plant eine regelmäßige zerstörungsfreie Prüfung für Radsatzwellen einzuführen. Zuvor gab es Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme: Wer diese nutzen wollte, musste extrem schnell sein.
Aufgrund mehrerer gefährlicher Ereignisse, so gab das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in einem Brief vom 13. Juli 2009 bekannt, beabsichtige es, eine aufsichtliche Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit zu erlassen. Hintergrund sind Brüche von Radsatzwellen, insbesondere ein Unfall im italienischen Viareggio. Dabei waren 22 Menschen durch eine Gasexplosion gestorben.
Sämtliche in Güterwagen eingesetzte Radsatzwellen sollen danach "innerhalb einer die Sicherheit wahrenden Frist" einer geeigneten zerstörungsfreien Prüfung zugeführt werden. Ziel der Prüfung ist die Bestätigung, dass die Radsatzwelle frei von Rissen ist. Darüber hinaus sei ein Intervall zu bestimmen, innerhalb dessen diese Prüfung regelmäßig zu wiederholen ist.
Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Halter von Eisenbahnfahrzeugen konnten zu diesem Plan Stellung nehmen. Aber aufgepasst: Die Stellungnahme musste schriftlich, und zwar auf dem Postweg, erfolgen. Dafür setzte das EBA eine Frist bis Freitag, den 17. Juli 2009, um 12 Uhr.
Eine entsprechende Nachricht im E-Mail-Newsletter des EBA war erst am 16. Juli 2009 versandt worden. Die Postlaufzeiten sollen sich in den letzten Jahren verbessert haben, und Flexibilität ist eine wichtige Grundlage in vielerlei Geschäftsbeziehungen. Ob die Bedingungen des EBA einer eingehenden Befassung mit dem Thema Radsatzbrüche förderlich waren, bleibt dahingestellt. Diesen Punkt bemängelte neben weiteren auch das Netzwerk Privatbahnen e.V. in einer Stellungnahme.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!