Die UNECE hat für die Binnenschifffahrt mittlerweile drei weitere Muster gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 veröffentlicht.
(mih) Seit 1. Juli dieses Jahres müssen für Gefahrgutbeförderungen per Binnenschiff die Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADN 2017 verwendet werden – Ausführungen nach ADN 2015 sind nicht mehr zulässig.
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat für die Binnenschifffahrt mittlerweile drei weitere Muster der Schriftlichen Weisungen veröffentlicht. Sie stehen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Slowakisch sowie neu in Niederländisch, Rumänisch und Ungarisch zur Verfügung.
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