Die UNECE hat nun ein weiteres Muster gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 veröffentlicht.
(mih) Seit 1. Juli dieses Jahres müssen für Gefahrgutbeförderungen auf der Straße die Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 verwendet werden – Ausführungen nach ADR 2013 oder ADR 2015 sind nicht mehr zulässig.
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat nun ein weiteres Muster veröffentlicht. Sie stehen in Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch (aktualisiert), Finnisch, Französisch, Italienisch (aktualisiert), Lettisch, Litauisch, Niederländisch (Fassungen von Belgien und der Niederlande), Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch (aktualisiert), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch (aktualisiert), Slowenisch, Spanisch (aktualisiert), Tschechisch, Türkisch und Ungarisch sowie neu in Griechisch zur Verfügung.
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