Die UNECE stellt die Schriftlichen Weisungen somit nun in 29 Sprachversionen zur Verfügung.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat die Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR in Arabisch veröffentlicht. Das vier Seiten umfassende PDF-Dokument basiert auf dem ADR 2023. Auf der UNECE-Webseite „Linguistic versions (ADR, Instructions in writing)“ stehen 28 weitere Sprachversionen zur Verfügung.
Mit den Schriftlichen Weisungen sind verschiedene Pflichten verbunden (Unterabschn. 5.4.3.1 bis 5.4.3.3 ADR):
Mitführpflicht/Ort: Für die Hilfe bei unfallbedingten Notfallsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen in der in Unterabschnitt 5.4.3.4 ADR festgelegten Form mitzuführen.
Befördererpflicht: Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden.
Pflicht der Fahrzeugbesatzung: Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen.
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