Die UNECE hat ein aktualisiertes Muster gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 veröffentlicht: in der Sprache Litauisch.
(mih) Seit 1. Juli dieses Jahres müssen für Gefahrgutbeförderungen auf der Straße die Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 verwendet werden – Ausführungen nach ADR 2013 oder ADR 2015 sind nicht mehr zulässig.
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat nun ein aktualisiertes Muster veröffentlicht. Sie stehen in Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch (aktualisiert), Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch (aktualisiert), Lettisch, Niederländisch (Fassungen von Belgien und der Niederlande), Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch (aktualisiert), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch (aktualisiert), Slowenisch, Spanisch (aktualisiert), Tschechisch, Türkisch und Ungarisch sowie neu in Litauisch (aktualisiert) zur Verfügung.
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