Die UNECE stellt die Unfallmerkblätter gemäß ADR 2015 in Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat Muster der überarbeiteten Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschnitt 5.4.3.4 ADR 2015 veröffentlicht. Sie stehen in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung. Eine überarbeitete russische Fassung soll in Kürze folgen. Laut Übergangsvorschrift in Unterabschnitt 1.6.1.35 ADR 2015 ist es erlaubt, die bisherigen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2013 bis 30. Juni 2017 weiter zu verwenden.
In den Schriftlichen Weisungen im ADR 2015 ist Folgendes geändert:
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