Schweden für neue ADR-Scheine

Die Internationale Straßentransport-Union (IRU) hatte gemeinsam mit Portugal ein neues Format für ADR-Bescheinigungen vorgeschlagen. Schweden ist dafür - und will noch mehr.

Das von der IRU zur 84. Sitzung der WP.15 vorgeschlagene Informal Document Nr. 4 sieht ein völlig neues Muster im Scheckkartenformat vor, das im Gegensatz zur bisherigen Regelung verpflichtend sein soll. Derzeit haben die Kontrollbehörden häufig Probleme festzustellen, welchen Inhalt ausländische Bescheinigungen haben. Um Fälschungen zu verhindern, sieht der Antrag vor, sie mit Hologrammen, Wasserzeichen oder ähnlichem zu versehen. Nummerierte Felder mit festgelegten Inhalten sollen die sprachlichen Probleme deutlich reduzieren. Außerdem soll eine zentrale, ADR-weite Datenbank geschaffen werden, in der sämtliche Bescheinigungen gespeichert werden, und auf die jede Kontrollbehörde Zugriff hat.

 

Schweden (Informal Document Nr. 13 zur 85. Sitzung) regte zusätzlich an, dass die Bescheinigung künftig aus Plastik sein sollte, wie es die meisten EU-Mitglieds-
staaten bereits für den Führerschein vorsehen. Die Beschriftung der Rückseite mit dem Hinweis "Diese Bescheinigung ist nur gültig gemeinsam mit einem gültigem Führerschein für die jeweilige Fahrzeugkategorie" lehnt Schweden ersatzlos ab. Das ADR sehe nicht vor, dass der Führerschein für die ADR-Bescheinigung Voraussetzung sei. Zudem nutzten zum Beispiel weitere Mitglieder der Fahrzeugbesatzung die Bescheinigung als Nachweis für die in Kapitel 1.3 vorgeschriebene Unterweisung. Auf der Bescheinigung ein Feld für die Führerschein-Nummer vorzusehen, kommt daher für Schweden ebenfalls nicht in Betracht. Darüber hinaus wandte sich das Land auch gegen ein Feld zur Eintragung anderer Beschränkungen als der auf die Beförderung in Tanks oder von Gefahrgut der Klassen 1 und 7. Zuerst müssten ggf. auch die Vorschriften für Schulung und Prüfung diesbezüglich ergänzt werden. Eine Entscheidung darüber stehe noch aus.

 

Auch Großbritannien hatte seine Meinung zur Überarbeitung des ADR-Scheins bereits geäußert. In Informal Document Nr. 6 unterstützte es die Vorschläge der IRU für eine einheitliche und sichere Bescheinigung, kritisierte jedoch ebenso wie Schweden den Vorschlag eines Eintrags der Beschränkung auf einzelne Gefahrgutklassen.

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